Privatleistungen
Wir wissen, dass Sie sich nach einer auf Grundlage ärztlicher Verordnung durchgeführten Therapie zumeist deutlich besser fühlen und diese deshalb oft noch weiterführen möchten.
Dem steht jedoch die Gesetzeslage häufig entgegen. Im Sozialgesetzbuch sind den Ärzten diesbezüglich Grenzen auferlegt. Diese werden durch Wirtschaftlichkeits-
prüfungen und Regressforderungen sehr streng durchgesetzt. Und so bleibt dann nur die Alternative, die Weiterführung der Behandlung als Privatleistung zu organisieren oder darauf zu verzichten.
Ihre Entscheidung hängt dann von vielen Umständen ab, die wir nicht einschätzen oder beeinflussen können.
Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Privatleistung an.
Informieren Sie sich bitte auf der Seite "Selbstzahlerleistungen" über das Spektrum.
Oft werden wir auch angesprochen, weil diese Selbstzahlerleistungen oder die Teilnahme an Präventionskursen für Familienangehörige oder Freunde als Geschenk gekauft werden sollen.
Dafür bieten wir unseren "Vier Tore Reha - Gutschein" an. Diesen können Sie bei uns anfordern. Beachten Sie bitte, dass wir Gutscheine erst nach Zahlungseingang versenden oder übergeben.
Wenn Sie zu diesen Angeboten Fragen haben rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auch hier gilt: Wir sind gerne für Sie da!