Privatleistungen
Wir wissen, dass Sie sich nach einer auf Grundlage ärztlicher Verordnung durchgeführten Therapie zumeist deutlich besser fühlen und diese deshalb oft noch weiterführen möchten.
Dem steht jedoch die Gesetzeslage häufig entgegen. Im Sozialgesetzbuch sind den Ärzten diesbezüglich Grenzen auferlegt. Diese werden durch Wirtschaftlichkeits-
prüfungen und Regressforderungen sehr streng durchgesetzt. Und so bleibt dann nur die Alternative, die Weiterführung der Behandlung als Privatleistung zu organisieren oder darauf zu verzichten.
Ihre Entscheidung hängt dann von vielen Umständen ab, die wir nicht einschätzen oder beeinflussen können.
Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Privatleistung an.